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Sportpark-Ordnung
(Stand: 01.10.2006)
§ 1 Geltungsbereich, Nutzungs- und Anwesenheitsrecht
(1) Diese Benutzungsordnung regelt die Nutzung des Sportparks Dippoldiswalde, Nikolai-Ostrowski-Straße 2, bestehend aus: Vierfeldhalle, Freisportgebäude und Kunstrasenplatz mit Leichtathletikanlage.
(2) Diese Sportpark-Ordnung ist für alle Nutzer und Besucher verbindlich und wird von diesen, mit dem Betreten des Objektes anerkannt. Für Fitness-, Schieß-, und Kegelbereich bestehen daneben gesonderte Regelungen, die integrierter Bestandteildieser Hallenordnung sind.
(3) Das Personal des Sportpark-Betreibers sowie im Auftrag von Veranstaltern tätige Ordnungskräfte setzen die Sportpark-Ordnung gegenüber jedem Besucher und Nutzer durch. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Vereine, Organisationen und Einzelpersonen, die gegen die Hallenordnung bereits verstoßen haben, können von der Nutzung des Sportparks ausgeschlossen werden.
(4) Die Nutzung des Sportparks ist nur nach Abschluss und im Rahmen eines Nutzungsvertrags mit dem Betreiber Weißeritztal Erlebnis GmbH gestattet. Berechtigte Nutzer haben danach während der Nutzungszeit und für den vereinbarten Nutzungszweck das Recht, Gästen und Zuschauern den Zutritt zu den hierfür vorgesehenen Bereichen – gegebenenfalls gegen Erwerb einer Eintrittskarte – zu gestatten. Hierbei haftet der berechtigte Nutzer für die Gäste und Zuschauer, deren Zutritt er gestattet. Als Gestattung zählt hierbei auch jede Anwesenheit, gegen die vom berechtigten Nutzer nicht vorgegangen wird.
(5) Sonstigen Dritten sind weder Benutzung noch Anwesenheit auf dem Gelände des Sportparks gestattet. Auf Aufforderung eines berechtigten Nutzers oder des Hallenwarts hat jeder Dritte unverzüglich das Gelände zu verlassen.
(6) Das Mitbringen von Tieren ist in jedem Fall verboten.
§ 2 Nutzungszeiten
(1) Die Einrichtungen des Sportparks können grundsätzlich nur während folgender Nutzungszeiten in Anspruch genommen werden:
Vierfeldhalle: Montag bis Freitag: 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Samstag, Sonntag: 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freisportgebäude: Montag bis Freitag: 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr Samstag, Sonntag: 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Außenanlagen: Montag bis Freitag: 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr Samstag, Sonntag: 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Abweichende Nutzungszeiten bedürfen einer besonderen, schriftlichen Genehmigung durch die Weißeritztal Erlebnis GmbH.
(2) Die Einrichtungen des Sportparks sind spätestens bis zum Ende der in Absatz 1 genannten Nutzungszeiten zu verlassen.
(3) Sollten verbandssportliche Ereignisse (z.B. Punktspiele) eine Überschreitung der Nutzungszeiten erfordern, sind die Einrichtungen durch Besucher und Gäste unverzüglich und durch die Sportler binnen 20 Minuten nach Ende des Sportereignisses zu verlassen. Jegliche Lärmbelästigung der Anwohner ist zu vermeiden.
(4) Das Freisportgebäude und die Vierfeldhalle werden turnusgemäß bis zu zwei Wochen im Kalenderjahr zu Grundreinigungs- und Wartungsarbeiten geschlossen. Der genaue Termin wird durch Aushang im Eingangsbereich der Vierfeldhalle bekannt gegeben. In gleicher Weise kann bei Eigenbedarf der Stadt Dippoldiswalde oder der Weißeritztal Erlebnis GmbH, bei dringlichen sofortigen Wartungsarbeiten oder Gefahren eine Sperrung der Einrichtungen des Sportparks erfolgen.
§ 3Art und Umfang zulässiger Nutzung
(1) Die Sportanlagen einschließlich der Sportgeräte und Gegenstände werden in dem Zustand zur Verfügung gestellt, in dem sie sich am Tage der Benutzung befinden. Veränderungen von technischen Anlagen und Einrichtungen der Sportstätten dürfen nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung der Weißeritztal Erlebnis GmbH und von einer eingewiesenen berechtigten Person vorgenommen werden.
(2) Die Benutzung ist auch für berechtigte Nutzer nur in Anwesenheit eines verbandsrechtlich geprüften Übungsleiters über 18 Jahre oder des vertraglich vereinbarten Verantwortlichen (bei Schulen: einer Lehrkraft) bzw. einer vom Verantwortlichen schriftlich bevollmächtigten Person über 18 Jahre zulässig. Übungsleiter haben den entsprechenden Nachweis, bevollmächtigte Personen eine schriftliche Vollmacht bei sich zu führen.
(3) Der Übungsleiter bzw. Verantwortliche ist für die Einhaltung von Ordnung und Sicherheit – hierbei insbesondere die Einhaltung des Nutzungsvertrags, dieser Sportpark-Ordnung – und für die Aufsicht verantwortlich. Er hat die Sportanlage als erster zu betreten und als letzter zu verlassen, nachdem er sich von einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand überzeugt hat. Beim Verlassen ist von ihm zu kontrollieren, ob im Sanitärbereich kein Wasser läuft, das Licht ausgeschaltet ist und sich in den Umkleide- und Duschräumen keine Personen mehr befinden.
(4) Der Übungsleiter bzw. Verantwortliche ist verpflichtet, die Räume, Sportstätten und Geräte jeweils vor und nach Beendigung der Übungen auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Er muss sicherstellen, dass schadhafte Geräte oder Anlagen nicht benutzt werden und der Hallenwart unverzüglich informiert wird sowie aufgetretene oder erkennbare Mängel in das Mängelbuch eingetragen werden.
(5) Die Einrichtungen und vorhandenen Geräte müssen schonend behandelt werden und dürfen nur für den vorgesehenen Benutzungszweck benutzt werden. Die Geräte sind nach Beendigung der Benutzung an den dafür bestimmten Platz zurück zu stellen bzw. an den Hallenwart zu übergeben. Die beweglichen Sportgeräte (Barren, Böcke, Sprungbretter und Matten usw.) dürfen nicht über den Hallenboden gezogen oder geschleift werden, sondern sind stets zu tragen oder auf Rollen zu transportieren. Die Verwendung von Gleitschutzmitteln für Schuhe und Handbälle ist untersagt.
(6) Die Trainingsflächen der Vierfeldhalle, die Kegelbahn und der Fitnessraum dürfen nur in Sportkleidung und nur in sauberen, nicht abfärbenden Hallensportschuhen (helle Sohle) zum festgesetzten Termin betreten werden. Für das Wechseln der Kleidung sind die Umkleideräume zu benutzen.
(7) Sportliche Betätigungen in den Umkleide-, Geräteräumen und Duschräumen sind untersagt. Vorhandene Duschanlagen dürfen nach der Sportveranstaltung nur von Sportlern benutzt werden, die an der Sportveranstaltung teilgenommen haben.
(8) Die Zuschauer dürfen nur das Foyer der Vierfeldhalle mit den WC-Anlagen sowie den Tribünenbereich betreten; hierfür ist bei öffentlichen Veranstaltungen ausschließlich der Besuchereingang des Sportparks zu nutzen. Das Betreten der restlichen Hallenbereiche ist für Zuschauer verboten. Bei Großveranstaltungen sind vom Veranstalter bzw. Ausrichter Ordner zu stellen und nach Möglichkeit entsprechend zu kennzeichnen. Der Nutzer/Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass Zuschauer die Nutzungsfläche der Vierfeldhalle nicht betreten.
(9) Das Betreten der Sitzflächen ist verboten.
(10) Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür genehmigten Bereichen möglich. Entsprechender Verkauf - insbesondere im Zusammenhang mit Veranstaltungen bedarf einer Genehmigung durch die Weißeritztal-Erlebnis GmbH. Rauchen ist nur in den Bereichen Raucherinsel-Haupteingang-Außen, Zuschauerfoyer-Außen und Sportbar gestattet und ansonsten strengstens verboten. Zuwiderhandlungen führen zum Sportparkverbot.
(11) Flure, Treppen, Türen und Ausgänge sind stets als Evakuierungswege frei zu halten.
(12) Sämtliche technische Anlagen wie Heizung, Lüftung, Elektroanlagen, Beschallung, Brand- und Rauch- meldeanlagen usw. dürfen nur durch das Hallenpersonal bedient werden.
(13) Mit Wasser, Wärme- und Elektroenergie ist sparsam umzugehen. Die Benutzung des Nottelefons ist auf Notfälle zu beschränken.
(14) Fahrräder, Motorfahrzeuge dürfen nicht im Sportpark abgestellt werden, sie sind auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen vor dem Sportpark abzustellen.
§ 4 Fremde Sportgeräte und Einrichtungen
(1) Vereinseigene Turngeräte dürfen nur mit Genehmigung der Weißeritztal Erlebnis GmbH und stets widerruflich untergebracht werden. Die Geräte sind als solches zu kennzeichnen. Die Unterbringung erfolgt unter Ausschluss jeder Haftung für Verlust, Beschädigung oder unberechtigte Benutzung, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Weißeritztal Erlebnis GmbH vorliegt oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eintritt.
(2) Das Aufstellen von vereinseigenen Schränken und Geräten bedarf der Genehmigung der Weißeritztal Erlebnis GmbH.
§ 5 Dekoration und Werbeanlagen
(1) Jegliches Anbringen von Dekorations- oder Werbematerialien ist durch die Weißeritztal- Erlebnis GmbH vorab schriftlich zu genehmigen.
(2) Durch die Befestigung dürfen keinerlei Beschädigungen der Einrichtungen des Sportparks oder Beeinträchtigungen des Sportbetriebes entstehen.
§ 6 Haftung des Nutzers
(1) Nutzer, Gäste und Besucher haben sich so zu verhalten, dass Personen und Sachen weder gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden. Der Nutzer haftet für alle vom Nutzer, dessen Mitgliedern, Gästen oder Zuschauern zu vertretende Schäden an Gebäuden, Einrichtungen und Sportgeräten des Sportparks. Gleiches gilt für vermeidbare Belästigungen.
(2) Soweit die Pflicht zur unverzüglichen Anzeige erkannter Schäden (vgl. § 3 Abs. 4) verletzt wird, haftet der Nutzer und dessen Übungsleiter/Verantwortlicher für den hieraus entstehenden Schaden – insbesondere wenn sich aufgrund verspäteter Schadensfeststellung der Verursacher nicht oder nicht sicher feststellen lässt.
(3) Dem berechtigten Nutzer obliegt während der Benutzungszeit die Verkehrssicherungspflicht für die ihm vertragsmäßig zur Nutzung bereitgestellte Fläche. Er ist insoweit für die Abwehr und Sicherung von Gefahren, sowie für die Einhaltung der Hallenordnung verantwortlich.
§ 7 Haftung der Weißeritztal- Erlebnis GmbH
(1) Die Weißeritztal-Erlebnis GmbH als Betreiber und die Stadt Dippoldiswalde als Grundstückseigentümer haften im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie oder bei der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Ausgenommen von dieser Einschränkung sind Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Soweit die Haftung des Betreibers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Fundsachen
Gefundene Gegenstände sind vom Finder unverzüglich beim Hallenwart abzuliefern. Nicht abgeholte Fundsachen werden dem Fundbüro der Stadtverwaltung Dippoldiswalde (Rathaus, Markt 2) nach zwei Wochen übergeben.
Die Sportpark-Ordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2006 in Kraft. Weißeritztal – Erlebnis GmbH
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